Strompreisbremse für Privatkunden bzw. Privathaushalte
Der Strompreis soll durch einen Stromkostenzuschuss für einen Stromgrundverbrauch von 2.900 kWh mit 10 Cent pro kWh netto verrechnet und automatisch abgezogen werden. Angesichts einer Entspannung der Preissituation auf dem Strommarkt hat die Bundesregierung eine Halbierung der Stromkostenbremse ab Juli 2024 beschlossen.
Grundsätzlich werden bis Ende des Jahres die ersten 2.900 kWh Strom pro Jahr für jeden Haushalt subventioniert, allerdings sinkt seit 1. Juli die Förderung von bis zu 30 auf maximal 15 Cent pro kWh. Die Obergrenze des Energiepreises, bis zu dem die Bremse wirkt, ging von 40 auf 25 Cent zurück. Der darüberhinausgehende Verbrauch wird marktüblich abgerechnet, abhängig vom Stromtarif.
Für wen gilt die Strompreisbremse?
- für Haushaltskundinnen und –kunden,
- auf den reinen Energiepreis, somit auf den Arbeitspreis und den Grundpreis
- auf jeden Zählpunkt mit Entnahme laut gültigem Stromliefervertrag
- nur auf den Haushaltsstrom (Lastprofil H0, bzw. HA, HF).
Neu: Mit der Novelle des Stromkostenzuschussgesetzes vom 25.01.2023 wurde beschlossen, dass auch bäuerliche Haushalte mit dem Lastprofil „Landwirt“, die Strompreisbremse erhalten sollen. Dies soll über ein Antragsverfahren abgewickelt werden können. Dieses Modell, der Antragsprozess bzw. die Umsetzung werden vom Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft im Rahmen einer Verordnung festgelegt und gerade ausgearbeitet.
Die Strompreisbremse gilt nicht
- auf den Netztarif (Arbeitspreis Netznutzungsentgelt bzw. Netzverlustentgelt, Grundpreis Netz) sowie auf Steuern und Abgaben (bspw. Benützungsabgabe, Elektrizitätsabgabe),
- für Nachtstromzähler und nicht
- für Gasanlagen.
Wie und wann wird die Strompreisbremse bei mir berücksichtigt? Was muss ich tun?
Die Strompreisbremse wird bei Ihnen automatisch bei der nächsten Jahresabrechnung bzw. End-/Schlussabrechnung berücksichtigt.
Wichtig für Sie – Sie müssen nichts tun, wir berücksichtigen dies bei Ihnen automatisch.
Wie hoch ist die Strompreisbremse?
Das Grundkontingent (Jahresstromverbrauch) ist mit 2.900 Kilowattstunden (kWh) pro Jahr festgelegt. Die Höhe des Stromkostenzuschusses je kWh ergibt sich aus der Differenz zwischen dem Preis, der laut Energieliefervertrag vereinbart ist und dem von der Regierung festgelegten Referenzenergiepreis.
Die „Strompreisbremse“ wird automatisch bei Ihrer Jahres- bzw. End-/Schlussabrechnung berücksichtigt.