Du benutzt weiterhin unser Leitungsnetz und zahlst dafür den festgesetzten Tarif (Arbeits- und Grundpreis). Du erhältst auch weiterhin die Abrechnung der Netzkosten von deinem lokalen Netzbetreiber. Bitte beachte: Derzeit bieten wir keinen Gas-Tarif an. Schau einfach in ein paar Wochen wieder vorbei, vielleicht haben wir dann wieder ein Angebot für Gas.
Nein, die Pull-Tarife gelten nur für Privatkunden.
Jeder Kunde kann im Kundenportal unter „Vertragspartner“ seine Kontodaten selbstständig ändern. In weiterer Folge wird automatisch ein neues SEPA-Mandat generiert, das unterschrieben und hochgeladen werden muss.
Du brauchst deine aktuelle E-Mail-Adresse, deine Bankdaten (IBAN und BIC) und (wenn möglich) die letzte Jahresabrechnung für Strom.
Das liegt daran, dass die Netzkosten extra berechnet werden müssen. Die Rabatte werden bei E-Control schon abgezogen, während diese bei uns in den ct/kWh enthalten sind.
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Im Fall einer abgeschalteten Anlage setze dich bitte umgehend mit deinem Netzbetreiber in Verbindung.
Bitte schreibe uns im Kundenportal über die Postbox eine Nachricht und füge das unterschriebene SEPA-Mandat (Foto/Scan) als Anhang hinzu. Wir kümmern uns um den Rest.
Leider nein, derzeit bieten wir bei Pull keinen Einspeisetarif an. Schau am besten in ein paar Monaten wieder vorbei, vielleicht haben wir dann wieder ein Angebot für die PV-Einspeisung.
Nein, denn wir bieten derzeit keinen Einspeisetarif an.
Es reicht, wenn du einen Zählpunkt angibst – Pull wechselt aber automatisch alle (Verbrauchs-) Zählpunkte einer Anlage. Weitere Anlagen können im Kundenportal hinzugefügt werden.
Die SEPA-Lastschrift ähnelt dem bislang in Österreich gebräuchlichen Einzugsverfahren: Das Mandat, also die Berechtigung zum Abbuchen von bestimmten Geldbeträgen, erfordert die Unterschrift des Kunden.
Aufgrund der europaweiten Gültigkeit der SEPA-Lastschrift ergeben sich aber auch kleine Unterschiede: So werden anstatt der Kontonummer und der Bankleitzahl der Hausbank die internationale Kontonummer IBAN und die internationale Bankleitzahl BIC verwendet.
Du findest auf www.e-control.at www.e-control.at einen Tarifrechner, mit dem du schnell und einfach deine individuellen Energiekosten berechnen kannst.
Nach deiner Anmeldung unter www.pull.at bekommst du an die von dir angegebene E-Mail-Adresse einen Bestätigungslink zugeschickt, den du anklicken musst – den Rest erledigen wir für dich.
Anschließend erhältst du eine weitere E-Mail von uns, in der wir dir den voraussichtlichen Lieferbeginn mitteilen. Wir übernehmen auch die Kündigung der Stromlieferung bei deinem bisherigen Energieversorger und melden deine Anlage beim Netzbetreiber um, der weiterhin für die Netzversorgung zuständig ist. Du musst uns dann nur noch das unterschriebene Sepa-Mandat für den Bankeinzug zurücksenden.
Der Netzbetreiber ermittelt durch Ablesung oder Schätzung deinen Zählerstand. Du kannst natürlich auch am Tag des Lieferbeginns dem Netzbetreiber deinen Zählerstand bekannt geben, um auf Nummer sicher zu gehen. Bitte beachte: Derzeit bieten wir keinen Gas-Tarif an. Schau einfach in ein paar Wochen wieder vorbei, vielleicht haben wir dann wieder ein Angebot für Gas.
Nein, der Vermieter bzw. die Hausverwaltung muss nicht informiert werden.
Du findest deine Zählpunktbezeichnung und deine Zählernummer auf deiner letzten Jahresabrechnung.
Der Stromliefervertrag bei Pull muss auf die Person lauten, auf deren Name auch die Anlage beim Netzbetreiber angemeldet ist.
Ja, selbstverständlich kannst du auch mehrere Anlagen bei Pull anmelden.
Dein Rechnungsbetrag wird von uns von deinem Konto automatisch abgebucht. Dazu benötigen wir IBAN und BIC deiner Bankverbindung. Diese kannst du bei der Registrierung über das Portal eingeben.
Nein, durch den Wechsel kommt es zu keiner Unterbrechung deiner Stromversorgung.
Bitte kontaktiere bei einem Ausfall deinen regionalen Netzbetreiber.
Wenn du bei deinem derzeitigen Stromlieferanten eine Vertragsbindung hast, bekommst du von uns eine E-Mail, ab wann ein Wechsel zu uns möglich ist.
Die Daten im Kundenportal wurden falsch angegeben.
Sobald der Wechselprozess abgeschlossen ist, beginnen wir mit der Stromlieferung. Du bekommst von uns eine E-Mail, in der wir mitteilen, ab wann du von uns mit Strom bzw. Gas beliefert wirst.
Das geht ganz einfach: Melde dich unter www.pull.at an. Du bekommst eine E-Mail mit einem Bestätigungslink, den du anklicken musst. Dann dürfen wir dich herzlich in der Pull-Familie begrüßen.
Ganz einfach: Klicke auf pull.at und auf „Kunde werden“. Gib deinen Jahresverbrauch in kWh ein und wechsel zu Pull! Solltest du schon Kunde sein und deine Kontaktdaten bei uns angelegt haben, logge dich mit deinen Zugangsdaten (E-Mail-Adresse und Passwort) ein.
Nein, der Lieferantwechsel ist für dich völlig kostenlos.
Hier ist zu beachten, dass der Preis auf Basis des Marktpreises monatlich berechnet wird. Dem Pull VARY G liegt der CEGH zugrunde. Das ist der Erdgaspreis für Österreich an der Erdgasbörse (Central European Gas Hub). Ihr monatlicher Gaspreis richtet sich konkret nach dem Produkt CEGH Day Ahead Market und wird mit der Formel Energiepreis aktuell=(Börsenpreis aktuell in €/MWh + 2,50)/10 berechnet. Der Börsenpreis aktuell entspricht dem Mittelwert aller CEGHIX-Preise (CEGH Gas Index) vom 21. des Vorvormonats bis zum 20. des Vormonats. Beispiel: Im April 2020 wird der Börsenpreis berechnet aus dem Mittelwert aller CEGHIX-Preise vom 21.02.2020 bis zum 20.03.2020. Diese Preise kannst du jederzeit unter www.cegh.at/en/exchange-market/market-data/ abrufen.
Pull ist die Powermarke am österreichischen Strom- bzw. Gasmarkt, die garantiert niemanden „über den Tisch zieht“. Mit Pull hast du automatisch immer den fairsten Preis!
Für alle Privatkunden (Strom bis 100.000 kWh), die Strom zum fairsten Preis beziehen wollen.
Als Kunde stellst du deine Anfrage im Kundenportal unter dem Menüpunkt Postbox. Interessenten erreichen Pull per E-Mail an postbox@pull.at oder über das Kontaktformular.
Wir bieten Ihnen Strom und Gas zum fairsten Preis. Wechsel risikolos zu einem seriösen Anbieter.
Pullstrom: Ja, Pullstrom kannst du in ganz Österreich beziehen.
Pullgas: Hier kommt es auf die Leitungsauslegung an. Es kann sein, dass Pullgas nicht überall geliefert wird. Dies siehst du aber bereits beim Wechsel auf unserer Homepage, wenn du deine Postleitzahl eingibst. Bitte beachte: Derzeit bieten wir keinen Gas-Tarif an. Schau einfach in ein paar Wochen wieder vorbei, vielleicht haben wir dann wieder ein Angebot für Gas.
Der Netzbetreiber übermittelt die Zählerdaten an Pull als deinen neuen Strom- bzw. Gasversorger. Das bedeutet, dass der Netzbetreiber weiterhin deinen Zählerstand ermittelt.
Der Teilzahlungsbetrag wird auf Basis des vom Netzbetreiber bekannt gegebenen zu erwartenden Jahresstrom- bzw. Jahresgasverbrauchs ermittelt und monatlich von deinem Konto abgebucht. Die Differenz aller eingezahlten Teilzahlungsbeträge zum endgültigen Rechnungsbetrag wird Ihnen im Zuge der Jahresrechnung gutgeschrieben oder ebenfalls abgebucht. Für den Fall, dass sich Ihr Verbrauchsverhalten verringert hat, kannst du uns dies natürlich über die Postbox mitteilen – wir passen deinen Teilzahlungsbetrag daraufhin gern für dich an. Nach oben kannst du deinen Teilzahlungsbetrag im Kundenportal selbst ändern.
Pull verrechnet dir nur die Energiekosten. Diese werden via Bankeinzug von deinem Konto abgebucht. Sonstige Kosten (Netznutzung, Steuern und Abgaben) verrechnet dein Netzbetreiber. Du bekommstn von deinem Netzbetreiber eine Information über den Teilzahlungsbetrag deiner Netzgebühren.
Auf der Rechnung findest du die „Verbrauchsübersicht“ und die „Summe Energie“. In der Verbrauchsübersicht findest du deine Zählernummer, den Verbrauchszeitraum und die Ermittlung der verbrauchten Kilowattstunden (kWh) Strom oder Gas. Die Zählpunkts-Identifikationsnummer (ZP-ID) dient zur eindeutigen Identifizierung des Anlagenstandortes. Hier ist auch ersichtlich, ob ein Zählertausch wegen der gesetzlichen Eichpflicht stattgefunden hat und wie wir den Zählerstand erhalten haben. Anhand der Zählerstände wird der Strom- oder Gasverbrauch ermittelt. Die errechnete Differenz aus „Stand alt“ und „Stand neu“ ergibt den Strom- oder Gasverbrauch in kWh, welche in der Jahresabrechnung verrechnet werden. Die Energiekosten sind verbrauchsabhängig. Die verbrauchten kWh werden mit dem jeweils gültigen Tarif multipliziert. Dies ergibt den Nettopreis der Energiekosten. Ebenso ersichtlich in der Sparte „Summe Energie“ ist der Verbrauchszeitraum, der Kilowattstundenverbrauch im angeführten Zeitraum, die taggenaue Berechnung des Abrechnungszeitraumes sowie der Energie- und Grundpreis und die Gesamtkosten.
Der Netzbetreiber übermittelt deinen Strom- bzw. Gasverbrauch an deinen bisherigen Lieferanten, von dem du eine Endabrechnung bekommst.
Die Gebrauchsabgabe oder auch Benützungsabgabe ist eine kommunale Abgabe, die für den Gebrauch des öffentlichen Gemeindegrunds und des darüber befindlichen Luftraumes von einigen Gemeinden eingehoben wird. Gem. Art. 14 Finanzausgleichsgesetz 2008 (FAG 2008) ist die Gebrauchsabgabe eine ausschließliche Gemeindeabgabe. Es obliegt jedoch der Landesgesetzgebung, die wesentlichen Merkmale der Abgabe sowie deren zulässiges Höchstausmaß zu regeln. Ob und in welcher genauen Höhe die Abgabe eingehoben wird, kann die Gemeinde mittels Verordnung des Gemeinderats festlegen. Die genaue Höhe der in einer Gemeinde zur Anwendung gelangenden Gebrauchsabgabe kann nur durch einen Anruf beim Gemeindeamt bzw. beim Amt der Landesregierung geklärt werden, da eine vollständige Übersicht über Gemeinderecht nicht in öffentlich zugänglichen Rechtsdatenbanken verfügbar ist. Eine allgemeingültige Aussage, ob und in welcher Höhe die Abgabe eingehoben wird, kann daher nicht getroffen werden. Die Gebrauchsabgabe wird in Wien, Salzburg und in einigen Gemeinden Tirols und der Steiermark getrennt von den Systemnutzungstarifen an die Kunden weiterverrechnet. In den übrigen Netzgebieten ist eine etwaige Gebrauchsabgabe seit 1. Jänner 2007 in den Systemnutzungstarifen inkludiert. In jenen Gemeinden, in denen die Gebrauchsabgabe nicht in den Tarifen inkludiert, sondern den Kunden direkt weiterverrechnet wird, ist sie gem. § 45c ElWOG bzw. § 40a GWG auf Rechnungen und Werbematerial getrennt auszuweisen.
Bei Schwierigkeiten, einen Vertragspartner zu finden: Berufe dich auf die Grundversorgung Strom oder Grundversorgung Gas.
Wenn du Schwierigkeiten hast, einen Stromlieferanten/Gaslieferanten zu finden, der einen Vertrag mit dir abschließen will, kannst du dich auf die Grundversorgung berufen (§ 77 ElWOG 2010 bzw. § 124 GWG 2011).
Jeder Stromlieferant/Gaslieferant, der an deiner Adresse tätig ist, muss dich zu seinem Grundversorgungs-Tarif mit Strom oder Gas beliefern, wenn du dich darauf berufst („Pflicht zur Grundversorgung“).
Eine Übersicht über alle verfügbaren Lieferanten an deine Adresse findest du im Tarifkalkulator der Regulierungsbehörde E-Control unter www.e-control.at/tk. Nähere Informationen, zum Beispiel zur maximalen Höhe von Sicherheitsleistungen oder Vorauszahlungen bei der Grundversorgung findest du hier: www.e-control.at/grundversorgung.